LEBENSZYKLEN UND AUSSERORDENTLICHE INSPEKTIONEN

Gemäß dem Ministerialerlass vom 11. April 2011, der die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen regelt – Anhang VII der Gesetzesverordnung 81-08, sind zusätzliche Prüfungen und außerordentliche Bewertungen an Hebeanlagen erforderlich.

Der Erlass bestimmt die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen an Hebezeugen sowie die Notwendigkeit, die Restlebensdauer zu ermitteln, in der die Maschine noch in einem sicheren Zustand betrieben werden kann.

Unser Unternehmen verfügt über fachkundige Techniker und Ingenieure, welche die Prüfungen gemäß den nationalen und internationalen technischen Bezugsnormen ISO 9927 und ISO 12482 durchführen.